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OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Grundsteuerfestsetzung, Bindungswirkung des Grundsteuermessbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.02.2012 - 2 K 1736/10
- OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
- BVerwG, 22.08.2014 - 9 B 19.14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06
Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21. Juni 2007, BVerwGE 129, 66 Rn. 18) bestimmt sich die Frage des Wiederauflebens vielmehr nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht. - BFH, 24.05.2006 - I R 93/05
Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids
Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
Sollte dagegen auch der ursprüngliche Grundlagenbescheid im weiteren Verlauf endgültig außer Kraft getreten sein, so müsste seine Umsetzung ebenfalls nach der Anpassungspflicht des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO rückgängig gemacht werden (vgl. BFH, Urt. v. 24. Mai 2006, BFHE 214, 7 Rn. 22). - BFH, 13.12.2000 - X R 42/96
Wiederholung eines Grundlagenbescheids
Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Grundlagenbescheid einen gleichartigen, dem Inhaltsadressaten wirksam bekannt gegebenen Steuerverwaltungsakt in seinem verbindlichen Regelungsgehalt nur wiederholt (vgl. BFH, Urt. v. 13. Dezember 2000 - X R 42/96 -, juris Rn. 52).
- BFH, 06.08.1996 - VII R 77/95
Fortführung des Klageverfahrens ohne Antrag gem. § 68 FGO nach Teilrücknahme des …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
Eine sog. wiederholende Verfügung ist ein Zweitakt ohne eigenen Regelungsgehalt, mit dem der vorangegangene Verwaltungsakt ohne erneute Sachentscheidung lediglich wiederholt wird (vgl. BFH, Urt. v. 6. August 1996 - VII R 77/95 -, juris Rn. 25). - BFH, 07.06.2006 - II B 129/05
Einheitliche und gesonderte Feststellung bei doppelstöckigen Gesellschaften
Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
Auch löst er die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO aus, ohne dass es dazu weiterer Ermittlungen des für den Erlass des Folgebescheids zuständigen Finanzamts bedarf (vgl. BFH, Urt. v. 7. Juni 2006 - II B 129/05 -, juris Rn. 6). - VG Saarlouis, 04.11.2008 - 2 K 1039/07
Probezeitbeurteilung mit der Feststellung der Nichtbewährung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12
Die B + T AG, G, P GbR habe mit eigenen Anträgen vor dem Verwaltungsgericht in zwei das streitgegenständliche Grundstück betreffenden Grundsteuerverfahren (2 K 1039/07 und 2 K 1064/08) gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten prozessiert.
- OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel; …
Das Wiederaufleben des aufgehobenen Bescheids sei im Einzelfall zu prüfen (Hinweis auf SächsOVG, Urt. v. 14. November 2013 - 3 A 727/12 -). - OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19
Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung …
Das Wiederaufleben des aufgehobenen Bescheids sei im Einzelfall zu prüfen (Hinweis auf SächsOVG, Urt. v. 14. November 2013 - 3 A 727/12 -).